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Jede Behandlung kostet Geld, die erforderlichen Medikamente manchmal noch mehr.
Oft möchten Besitzer - und Sie vielleicht auch - vorher wissen, was die Behandlung kosten wird.
Die Gebühren für die Verrichtungen eines Tierarztes gibt uns die GOT vor, die tierärztliche Gebührenordnung. Darin sind die meisten Tätigkeiten eines Tierarztes aufgelistet mit dem entsprechenden Mindest-Preis.
Im Lauf der Zeit darf der Satz an erhöhte Praxiskosten angeglichen werden, und für Tätigkeiten außerhalb der Sprechzeiten, insbesondere im Notfall abends oder am Wochenende und an Feiertagen wird ein erhöhter Satz berechnet. Diese Gebührenordnung wurde vom Bundestag erarbeitet und im Jahr 1999 verabschiedet. Seitdem sind die Preise 2007 geringfügig angepaßt worden, nachdem diese Preise 2002 einfach in Euro umgerechnet worden waren.
Wir haben im Lauf der Jahre diese Preise mit der allgemeinen Inflation, den steigenden Mietpreisen angepaßt und liegen zur Zeit bei ca 105 % dieser Preise von 2004.
Es ist schwierig, einen Preis für einen bestimmten Fall vorher anzugeben, weil wir selbst vorher nicht wissen, was gemacht werden muss. Das ergibt die Untersuchung des Tieres und die Ergebnisse z. B. der Tests im Labor.
Selbst bei Impfungen und Kastrationen gibt es Unterschiede im Anspruch des Besitzers und in der Durchführung des Eingriffes, im verwendeten Material und im medizinischen Aufwand.
Deswegen sparen Sie sich die Zeit für die Suche nach dem billigsten Tierarzt, den gibt es nicht. Gehen Sie zum Tierarzt Ihres Vertrauens!
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